Private Auftraggeber

Private Auftraggeber

Erstellung einer Wertanalyse (Kurzgutachten A)

Die Wertanalyse ermittelt einen realistischen An- oderVerkaufspreis für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Kurzform innerhalb weniger Tage nach Besichtigung.
  • für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen
  • zur überschlägigen Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (Erbe, Schenkung)
  • zur überschlägigen Vermögensübersicht
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine Bodenrichtwertauskunft eingeholt, der Sachwert ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden berücksichtigt. Die Wertanalyse enthält eine Kurzbeschreibung, Berechnungen und ca. 4 Fotos.

Erstellung einer Wert- und Substanzanalyse (Kurzgutachten B)

Die Wert- und Substanzanalyse ermittelt einen realistischen An- oder Verkaufspreis für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Kurzform innerhalb weniger Tage nach Besichtigung unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz.
  • für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen bei unerfahrenen Käufern und Verkäufern
  • für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen mit Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
  • zur überschlägigen Vermögensübersicht bei modernisierungsbedürftigen Objekten
  • für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine Bodenrichtwertauskunft eingeholt, der Sach- bzw. Substanzwert unter Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden berücksichtigt. Die Wert- und Substanzanalyse enthält eine Kurzbeschreibung, Berechnungen und ca. 8 Fotos.

Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)
Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser sowie für Eigentumswohnungen unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.

  • für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
  • für anstehende Neu- und Nachfinanzierungen
  • zur Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (Erbe, Schenkung)
  • im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
  • für Familienangelegenheiten
  • im Rahmen vorgezogener Erbauseinandersetzungen
  • zur Berechnung des Zugewinns bei Ausgleichszahlungen (zwei Bewertungsstichtage)
  • zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch u.a.) 
  • für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen 


Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Verkehrs- bzw. Marktwert des Objekts unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren mit Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden angesetzt. Die Gutachten enthalten eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.

Kauf- und Verkaufsberatung

Die Kauf- und Verkaufsberatung dient zur direkten Unterstützung bei anstehenden Kauf- oder Verkaufsabsichten des Auftraggebers, ggf. mit Wertindikation.
  • für unerfahrene Kaufinteressenten und Veräußerer 
  • zur Dokumentation und Beratung bei Bauabnahmen
  • für Bauherrn Beratungsleistungen bei der Erstellung von Neubauten
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt und der Auftraggeber je nach Auftragsgegenstand mündlich oder schriftlich beraten. 

Versicherungswertermittlung

Der Versicherungswert wird auf Grundlage der Normalherstellungskosten von 1914 berechnet und stellt auf den gleitenden Neuwert (Wiederherstellungskosten (Sachwert) nach heutigem gesetzlichen Standard) ab.
  • zur unabhängigen Überprüfung und Anpassung laufender Versicherungsverträge 
  • Bei der Versicherungswertermittlung wird eine Objektbesichtigung durchgeführt, als dann erfolgen Berechnungen und eine schriftliche Ausarbeitung des gleitenden Neuwerts ohne Berücksichtigung von Altersabschlägen und Marktanpassung. 
Erstellung eines Gutachtens über Grundstücksrechte
Bei der Bewertung von Grundstücksrechten oder ggf. auch noch zu bildenden Grundstücksrechten in Abteilung II des Grundbuchs wird entweder der Werteinfluss auf den Verkehrswert oder aber der Wert des Rechts selbst für den jeweils Berechtigten ermittelt. Dies ist erforderlich
  • zur Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (z.B. bei Erbe, Schenkung)
  • im Rahmen nachbarschaftlicher und rechtlicher Auseinandersetzungen (Grunddienstbarkeiten allgemein, z.B. Wegerechte)
  • für Familienangelegenheiten (z.B. Nießbrauch, Pflegerechte)
  • im Rahmen vorgezogener Erbauseinandersetzungen (z.B. Nießbrauch, Pflegerechte)
  • ur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (z.B. Leibgeding, Wegerechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch u.a.).
Je nach Auftragsgegenstand ist in der Regel eine Objektbesichtigung erforderlich. Die Gutachten enthalten meist eine komplette Verkehrswertermittlung mit ausführlicher Lage- und Objektdokumentation sowie die Berechnung der Rechte.

Form und Art der Leistungen
  • Vollständige, gerichtsfeste Gutachten (Beschreibungen, Berechnungen und Anlagen)
  • Wert- bzw. Substanzanalyse (für den geplanten An- und Verkauf Einfamilienhäusern/ Eigentumswohnungen (Besichtigung, Aussagen über Lagequalität, Gebäudeanlage, Marktsituation, Wertindikation zum realistischen An- und Verkaufspreis)
  • Wertindikationen (auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers)
  • Schriftliche und mündliche Stellungnahmen und Beratungen

 Immobilienwerte 
  • Verkehrswert bzw. Marktwert (gemäß §194 BauGB)
  • Beleihungswert

Verwendete Bewertungsmethoden 
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • In Ausnahmefällen: Residualwertverfahren 

Übliche Immobilienarten für den privaten Auftraggeber 
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser
  • unbebaute Grundstücke
  • Hofstellen
  • Rechte an Grundstücken

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