Erstellung einer Wertanalyse (Kurzgutachten A)
Die Wertanalyse ermittelt einen realistischen An-
oderVerkaufspreis für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Kurzform innerhalb weniger Tage nach Besichtigung.
- für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen
- zur überschlägigen Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (Erbe, Schenkung)
- zur überschlägigen Vermögensübersicht
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine Bodenrichtwertauskunft eingeholt, der Sachwert ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden berücksichtigt. Die Wertanalyse enthält eine Kurzbeschreibung, Berechnungen und ca. 4 Fotos.
Erstellung einer Wert- und Substanzanalyse (Kurzgutachten B)
Die Wert- und Substanzanalyse ermittelt einen realistischen An- oder Verkaufspreis für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Kurzform innerhalb weniger Tage nach Besichtigung unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz.
- für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen bei unerfahrenen Käufern und Verkäufern
- für den geplanten An- oder Verkauf von Ein- u. Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen mit Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
- zur überschlägigen Vermögensübersicht bei modernisierungsbedürftigen Objekten
- für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine Bodenrichtwertauskunft eingeholt, der Sach- bzw. Substanzwert unter Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden berücksichtigt. Die Wert- und Substanzanalyse enthält eine Kurzbeschreibung, Berechnungen und ca. 8 Fotos.
Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)
Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser sowie für Eigentumswohnungen unter besonderer Berücksichtigung der Bausubstanz zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.
- für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
- für anstehende Neu- und Nachfinanzierungen
- zur Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (Erbe, Schenkung)
- im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
- für Familienangelegenheiten
- im Rahmen vorgezogener Erbauseinandersetzungen
- zur Berechnung des Zugewinns bei Ausgleichszahlungen (zwei Bewertungsstichtage)
- zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch u.a.)
- für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen