Gerichtliche Auftraggeber

Gerichtliche Auftraggeber

Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)

Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für alle Immobilienarten unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.

  • für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
  • für Amts- und Landesgerichte
  • im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
  • im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
  • für Betreuungsangelegenheiten
  • für Sozialämter
  • im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
  • zur Berechnung des Zugewinns bei Ausgleichszahlungen (zwei Bewertungsstichtage)
  • zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch u.a.)

Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Verkehrs- bzw. Marktwert des Objekts unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren mit Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden angesetzt. Die Gutachten enthalten eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.

Form und Art der Leistungen
  • gerichtsfeste, (Komplett)Gutachten (Beschreibungen, Berechnungen und Anlagen) mit vollständiger Prüfung wertrelevanter Gegebenheiten (Grundbuch, Abt. II, Baulasten)
  • Kurzgutachten (Wertaussagen) nach besonderer Vereinbarung möglich
  • Überprüfung von Gutachten
  • Mündliche Stellungnahmen vor Gericht
  • Schriftliche Stellungnahmen
Immobilienwerte 
  • Verkehrswert bzw. Marktwert (gemäß §194 BauGB)
Verwendete Bewertungsmethoden
 
Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
Übliche Immobilienarten für den gewerblichen Auftraggeber 
  • Alle Arten von Immobilien
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser
  • unbebaute Grundstücke
  • Gewerbeimmobilien
  • Hofstellen

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