Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)
Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für alle Immobilienarten unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.
- für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
- für anstehende Neu- und Nachfinanzierungen
- für Firmenübergaben
- für Überführung von Firmenbesitz in Privateigentum
- im Rahmen von steuerlichen Festsetzungen
- für die Analyse und Bewertung von Immobilienportfolien
- für die Optimierung des Portfoliomanagements
- im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
- zum Zwecke der Bilanzierung (IAS)
- bei geplanten An- und Verkäufen
- zur Unterstützung bei Due-Diligence
- zur Markt- und Standortanalyse im Rahmen von Wertermittlungen
- zur Erstellung von Umnutzungskonzepten von nicht betriebsnotwendigen Immobilien
- zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Nießbrauch u.a.)
- zur Bewertung von Baulasten
- zur Überprüfung von Fremdgutachten
- für Bauherrn zur Beratung bei der Erstellung von Neubauten
- für die überschlägige Kostenermittlung bei anstehenden
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Instandsetzungsmaßnahmen
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Verkehrs- bzw. Marktwert des Objekts unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren mit Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden angesetzt. Die Gutachten enthalten eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.
Erstellung eines Gutachtens über den Beleihungswert (gemäß CRR bzw. §16 PfandBG)
Bei den Beleihungswertermittlungen handelt es sich um ausführliche Gutachten, die den Immobilienwert auf das Regelwerk der Beleihungswertverordnung abstellen.
- für anstehende Neu- und Nachfinanzierungen
- zur Ermittlung des Beleihungswertes für Kreditinstitute
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Beleihungswert des Objekts unter Berücksichtigung der Beleihungswertverordnung ermittelt. Die Gutachten enthalten u.a. eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.
Erstellung einer Wertindikation
Die Wertindikation ermittelt einen überschlägigen Marktwert für Standardimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Kurzform innerhalb weniger Tage nach Auftragseingang. Sämtliche Daten werden vom Auftraggeber gestellt.
- zur überschlägigen Überprüfung für anstehende Neu- und Nachfinanzierungen
- zur überschlägigen Überprüfung von steuerlichen Festsetzungen des Finanzamts (Erbe, Schenkung)
Hierbei wird je nach Anforderung eine Komplett- oder lediglich eine Außenbesichtigung des Objekts durchgeführt und die Wertindikation dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die Wertindikation enthält eine Kurzbeschreibung, Berechnungen und ca. 4 Fotos.