Honorar

Honorar

Private und geschäftliche Gutachten 

Seit dem 18. August 2009 sind Bewertungssachverständige nicht mehr an die staatliche Gebührenordnung (HOAI) gebunden und können erforderliche Honorare frei verhandeln. Das Honorar für private und geschäftliche Gutachten erfolgt daher nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 632 ff. BGB). Die Höhe des Honorars ist abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad des Bewertungsauftrages. Als Grundlage können die Gebührenordnung, die für die Gutachterausschüsse in Hessen Anwendung findet (Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches), sowie die BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren dienen.

Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre konkrete Anfrage ein unverbindliches Angebot. Bitte rufen Sie uns an oder senden uns die Angebotsanfrage zu.


Aufträge für Gericht 

Aufträge für Gericht oder die Staatsanwaltschaft werden auf Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet. Die erbrachten Leistungen bemessen sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand sowie den notwendigen Auslagen und Aufwendungen. 



 


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